Pikanter Hackfleisch- Kartoffelauflauf mit Gemüse
Ein leckerer Auflauf mit Hackfleisch, Kartoffeln und Gemüse. Ein günstiges Gericht für 4 Personen.
Hackfleischauflauf mit Kartoffeln und Gemüse
Nicht nur sehr lecker, sondern auch günstig.
Portionen 4 Portionen
Kalorien 310kcal
Kochutensilien
- 1 Auflaufform Größe 20 cm x 30 cm
Zutaten
- 500 g gemischtes Hackfleisch
- 200 g Möhren
- 150 g Sellerie
- 1 Stück Zwiebel
- 1 Zehe Knoblauch
- 400 g Tomaten im eigenen Saft gewürfelt
- 50 ml Wasser zum Ausspülen der Dose
- 0,2 Liter Sahne
- 600 g Kartoffeln vorwiegend festkochend
- 1 Prise Salz, Pfeffer, Kräuter der Provence, Rosmarin und Basilikum
- 20 ml Öl zum Braten
- 2 Stück Mozzarella zum Überbacken
Anleitungen
- Die Kartoffeln und das Gemüse schälen. Die Zwiebel und den Knoblauch schälen und fein schneiden. Das Gemüse, wenn vorhanden, mit dem Fleischwolf zerkleinern, alternativ geht auch eine Gemüsereibe.
- Eine Pfanne gut erhitzen und das Hackfleisch darin mit dem Öl anbraten. Sobald das Fleisch angebraten ist kommt das Gemüse, die Zwiebel und der Knoblauch dazu. Alles nochmals anbraten lassen.
- Nach etwa 5 Minuten mit Salz, Pfeffer, Kräuter der Provence, Rosmarin und Basilikum würzen und die Tomaten dazu geben. Mit dem Wasser die Dose ausspülen und alles zusammen für etwa 10 Minuten leicht köcheln lassen.
- Die Kartoffeln nun in dünne scheiben schneiden.
- Zu dem Hackfleisch kommt noch die Sahne und dann wird geschichtet.
- Entweder kann man die Auflaufform ausfetten oder man gibt zuerst etwas von der Hackfleischsoße in die Form. Danach werden die Kartoffelscheiben eingeschichtet. Danach wieder eine Schicht Hackfleischsoße und so weiter. Die letzte Schicht sollte Hackfleischsoße sein. Danach den Mozzarella darüber verteilen und bei 150° C auf mittlerer Schien mit Umluft für etwa 50 Minuten backen. Danach mit einem Messer testen, ob die Kartoffeln schon gar sind, ansonsten die Garzeit entsprechend verlängern.
Warum, haben sie die Zwiebeln nicht vorher angeschwitzt?
Auch die Zwiebeln werden noch kurz mit angebraten. Siehe Punkt Nummer 2